Was sagt die Verordnung der Europäischen Kommission über die Zulassung von „Lactobacillus acidophilus (CECT 4529)“ als Zusatzstoff in Futtermitteln für Hunde und Katzen? Welche positive Wirkung hat dieser Wirkstoff auf die Gesundheit der Tiere? Das wollen wir mit diesem Artikel herausfinden.
Am 17. Oktober 2018 erteilte die Europäische Kommission dem zur Sacco System Gruppe gehörenden Unternehmen Centro Sperimentale del Latte die Zulassung, Lactobacillus acidophilus (CECT 4529) als probiotischen Zusatzstoff in Futtermitteln für Hunde und Katzen zu verwenden.
Die Zulassung, die hier in der kompletten Fassung aufgerufen werden kann, beruht auf zwei vorbestehenden Genehmigungen der Europäischen Kommission für das Zusatzmittel Lactobacillus acidophilus (CECT 4529) in Futtermitteln für Legehennen (Durchführungsverordnung (EU) 2015/38) und für Masthühner (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2275).
Die Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vom 19. April 2018 besagt, dass „die betreffende Zubereitung aus Lactobacillus acidophilus (CECT 4529) unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf die Umwelt hat, und kommt ferner zum Schluss, dass der Zusatzstoff die Stuhl-Konsistenz bei Katzen und Hunden verbessern kann“.
Nachdem die Behörde festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung vollständig erfüllt waren, erstellte sie eine Verwendungsvorschrift bzw. eine Art Ausweis für das Probiotikum, nach der Lactobacillus acidophilus (CECT 4529) unter folgenden Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zulässig ist:
Lactobacillus acidophilus, das probiotische Ferment für die Gesundheit von Hunden und Katzen.
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